
Wer geglaubt hat, bei der von der Partei der Linken veranlassten sogenannten Anhörung zur Untersuchung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD, hätte wissen müssen, dass hier nichts anderes beabsichtigt war, um im Rahmen eines Polittheaters Stimmung gegen die AfD bei der Bevölkerung zu machen. Ich weiß, dass diese Formulierung von manchen nicht geteilt wird, ich hatte aber diesen Eindruck. Das Ganze erinnerte an das seinerzeitige Theaterstück, das Correktiv im Zusammenhang mit seiner angeblichen Aufdeckung einer Geheimkonferenz in Potsdam in Auftrag gab und das in Form eines Theaterstückes in Berlin im Theater zur Aufführung kam. Es zeigte die Methoden von Correktiv, wie man geheimdienstlich das angebliche konspirative Treffen von Rechten ausgeforscht hatte. Am meisten wurde dann von den AfD-Vertretern gesprochen, obwohl diese bei dem Treffen gar nicht in der Mehrzahl anwesend waren, aber es ging ja auch nur um die Verfolgung einer eigenen politischen Agenda.
Diesmal war kein gesondertes Theaterstück erforderlich, als Kulisse benutzte man gleich den Sitzungssaal des Thüringer Landtages.
Gerade die Partei die Linke, die sich aktuell in Berlin zurecht dem Vorwurf aussetzen lassen muss, mit politisch zwielichtigen Personen zu taktieren und bei der ihre Wahlsiegerin, Elif Eralp, sogar Regierende Bürgermeisterin werden soll, obwohl ihre Spitzenkandidatin bis 2025 Mitglied der Roten Hilfe war, die vom Berliner Verfassungsschutz als linksextremistische Organisation eingestuft wird, ist kein vertrauensvoller Akteur, um die AfD als rechtsradikal framen zu wollen.
So war es keine Überraschung, dass die geladenen Sachverständigen und Hape Kerkeling der jedoch darauf hinwies, dass er sich nicht als Gutachter verstehe, jeweils ihres eigenen politischen Hintergrundes zu einer entsprechenden Auffassung zum Verbot der AfD kamen. Mit anderen Worten, es lohnt sich nicht, deren Argumente im Einzelnen auf ihre juristische Qualität näher zu betrachten.
Die Vertreterin des Vereins, der sich GFF nennt, Valentina Chiofalo, bekam in der heutigen Kultur-Sendung bei 3Sat eine Plattform, um ihre „juristischen“ Erkenntnisse des Gutachtens für ein Verbotsverfahren der AfD darzulegen. Auch durch diese Ausführungen sind keine belastbaren Sachverhalte erkennbar geworden, die ein Verbotsverfahren der AfD rechtfertigen könnten. Es ist erschreckend, wie hier mit einer sprachlichen juristischen Diktion gegenüber den Zuschauern der Sendung der Eindruck einer wissenschaftlichen Expertise dargeboten wurde. Im Grunde genommen wurden lediglich Vermutungen und Verdächtigungen, wie sich die AfD bei einer Regierungsübernahme verhalten könnte, geäußert. Der Zuschauer sollte den Eindruck erhalten, dass es jetzt höchste Zeit sei, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg gebracht wurde.
Mehr als erstaunlich war der Auftritt des Komikers Kerkeling, dessen Familiengeschichte durchaus tragisch und zu bedauern ist, der aber in seinem Vortrag im Landtag nur seine eigenen emotionalen Befindlichkeiten artikulierte. Immerhin erklärte er einleitend, dass er nicht als Sachverständiger auftritt, sondern nur seine eigene Meinung äußern würde. Was jedoch viele nicht mehr verstehen, war, dass er die AfD in einen direkten Zusammenhang mit der Nazidiktatur brachte und eine von ihm behauptete Haltung der AfD, die er direkt mit der Nazidiktatur in einen Zusammenhang brachte, als Grund für einen Verbotsantrag der AfD ansah. So einfach ist es eben nicht. Und Vergleiche mit der Naziherrschaft und einer Partei, die immerhin in Sachsen-Anhalt von 40% der Bürger gewählt worden ist, sollte sich eigentlich verbieten. Der AfD Angst, Lügen und Hass zu unterstellen ist zumindest fragwürdig und führt allenfalls zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Wenn Kerkeling meint, Deutsch zu sein heißt Europäisch zu sein, dann kann er diese Auffassung vertreten. Deutsch zu sein ist aber erst nichts anderes als die Zughörigkeit zu seinem eigenen Volk wahrzunehmen. Es bedeutet nicht, Staatsbürger eines Staates Europa zu sein, den es gar nicht gibt. Es ist nicht menschenverachtend, wenn man sich als deutscher Staatsbürger versteht. Das schließt nicht aus, sich für andere Kulturen anderer Staaten in Europa und in der Welt zu interessieren, diese zu achten und zu respektieren. Ich muss sie aber nicht für mich selbst zum Maßstab machen.
Wenn Kerkeling kühn formuliert, das Grundgesetz sei antifaschistisch, dann scheint er eine Aussage der Partei übernommen zu haben, für die er in Thüringen sprach. Das Grundgesetz ist nicht faschistisch, es ist auch nicht antifaschistisch, sondern es setzt auf die demokratischen Werte, die die Menschenrechte und den Schutz des Einzelnen, aber auch die Familien im Fokus hat. Das Grundgesetz wurde nicht als Kampfschrift gegen irgendwelche Ismen formuliert.
Nicht akzeptabel ist seine Einstellung, die er dem Wähler gegenüber in seinen Ausführungen entgegenbrachte. Den Wählern zu unterstellen, sie wählen wissentlich oder unwissentlich Rechtsextremisten ist eine Beleidigung der Wähler, die ungehörig ist. Was die Wähler wählen, ist immer noch nach unserem Grundgesetz ihre eigene Angelegenheit. Sie haben das Recht, jede Partei zu wählen, die zur Wahl zugelassen ist und vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten wurde.
So wird sich mancher aktuell fragen, wem hat die Rede von Herrn Kerkeling genützt? Vielleicht ihm selbst, aber das wäre dann doch zu wenig.
Der Deutschlandfunk legt großen Wert auf eine korrekte Information seiner Hörer. Im Allgemeinen kann man auch den Eindruck gewinnen, dass nicht falsch berichtet wird. Allerdings lässt sich bereits durch Auswahl, Gewichtung und sprachliche Einordnung von Nachrichten eine gewisse „Informationsbreite“ vorgeben. Was heute geboten wurde, muss deshalb kritisch hinterfragt werden.
Wieder einmal wird die AfD mit dem Hinweis auf ihre angeblich bereits feststehende rechtsextremistische Einordnung vorgestellt. Das ist inzwischen nicht nur ärgerlich, sondern angesichts der aktuellen Rechtslage auch problematisch. Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene Hochstufung der Gesamtpartei darf derzeit gerade nicht als geltende Einstufung behandelt werden. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 26. Februar 2026 im Eilverfahren, dass das Bundesamt die AfD bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf.
Wenn der Deutschlandfunk über die AfD berichtet, sollte er diesen Unterschied nicht verwischen. Eine behördliche Bewertung ist zudem etwas anderes als die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei. Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender müsste hier sprachlich mit besonderer Genauigkeit arbeiten.
Heute berichtete der Deutschlandfunk über eine Anhörung von Sachverständigen im Thüringer Landtag, bei der es um die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens geht. Schon bei der Auswahl beziehungsweise Präsentation der Sachverständigen kann der Eindruck entstehen, dass hier neben der juristischen Prüfung auch ein gehöriges Stück Polittheater aufgeführt wird.
Seit Jahren wird über ein Verbot der AfD diskutiert. Umso wichtiger wäre es, dem Hörer deutlich zu machen, wer bei einer solchen Anhörung mit welcher Position auftritt und aus welchem institutionellen Umfeld diese Position stammt.
Eine der Sachverständigen ist Valentina Chiofalo. Sie ist Volljuristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und arbeitet dort ausdrücklich im „Projekt AfD-Gutachten“. Dieses von der GFF erarbeitete Gutachten gelangt zu dem Ergebnis, die AfD sei nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig und ein zulässiger Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg. Das ist die Rechtsauffassung der Autoren dieses Gutachtens, nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Gerade deshalb ist es journalistisch relevant, den Hintergrund der GFF deutlich zu benennen. Die Organisation steht nicht in einem gesellschaftspolitisch luftleeren Raum. Zu ihrem eigenen Netzwerk zählt sie unter anderem Amnesty International, den Bundesverband Trans*, die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität, den Lesben- und Schwulenverband, Pro Asyl, Reporter ohne Grenzen und den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Die GFF selbst schreibt, diese Organisationen hätten sie bei ihrem Aufbau „in vielfältiger Weise unterstützt“.
Daran ist zunächst nichts Verwerfliches. Es sagt aber etwas über das gesellschaftspolitische Umfeld einer Organisation aus. Wer eine Mitarbeiterin dieser Organisation als Sachverständige vorstellt, sollte seinen Hörern deshalb auch ermöglichen, deren Position einzuordnen. Valentina Chiofalo beurteilt hier schließlich ein Gutachten nicht als außenstehende Gutachterin, sondern hat selbst an dem Projekt mitgearbeitet, das ist das eigentliche Problem. Meinungsmache muss nicht darin bestehen, dass ein Sender ausdrücklich erklärt: „Dies ist unsere Meinung.“ Sie kann viel wirkungsvoller dadurch erfolgen, welche Stimmen ausgewählt werden, wie sie vorgestellt werden, welche zusätzlichen Informationen der Hörer erhält und welche ihm vorenthalten werden.
Ich gehe durchaus davon aus, dass beim Deutschlandfunk hochqualifizierte Journalisten arbeiten. Gerade deshalb darf man ihnen auch zutrauen zu wissen, welche Wirkung Auswahl, Begrifflichkeit und Kontext einer Nachricht haben.
Als Noch-Hörer des Deutschlandfunks möchte ich ihm deshalb zurufen: Bitte hört auf, den Eindruck von Gewissheiten zu erzeugen, wo es diese Gewissheiten rechtlich nicht gibt. Berichtet über die AfD kritisch, selbstverständlich. Berichtet über Forderungen nach einem Parteiverbot. Lasst dessen Befürworter ausführlich zu Wort kommen. Aber sagt den Hörern auch, wer da spricht, aus welchem Umfeld er kommt und was juristische Auffassung, behördliche Einschätzung und gerichtliche Feststellung voneinander unterscheidet.
Sonst werden irgendwann auch jene Hörer abschalten, die sich bewusst nicht ausschließlich über die neuen Medien informieren wollen. Und das fände ich schade. Denn der Deutschlandfunk macht immer wieder ausgezeichnete Sendungen.
In seiner Rede anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts hat Frank-Walter Steinmeier erneut ein Demokratieverständnis erkennen lassen, das Fragen aufwirft. Wer verstehen will, was der Bundespräsident unter „wehrhafter Demokratie“ versteht und wo er deren politische Grenzen zieht, sollte allerdings eine frühere Rede hinzunehmen. Dort formulierte er wesentlich unverhüllter, was in seiner jetzigen Rede nur an einigen Stellen hervortritt.
Besonders deutlich wird diese gedankliche Verbindung dort, wo Steinmeier in seiner aktuellen Rede von „Vulgärdemokraten“ spricht. Damit bezeichnet er jene, die sich auf demokratische Mehrheiten und den Volkswillen berufen, dabei aber nach seiner Auffassung die Bindung an Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit missachten.
Bereits in seiner früheren Rede beschäftigte sich Steinmeier mit parlamentarischen Mehrheiten und erinnerte daran, dass Mehrheiten kommen und gehen und sich damit auch Machtverhältnisse verändern. Nun ja, Herr Steinmeier: Genau das ist Demokratie.
Diese Rede war, anders als die jetzt zu kommentierende Rede anlässlich des Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts, über weite Strecken eine Abrechnung mit einem erheblichen Teil unserer Gesellschaft. Frank-Walter Steinmeier vermittelte dabei den Eindruck, dass er bestimmte politische Strömungen nicht lediglich für falsch oder gefährlich hält, sondern sie bereits in die Nähe der Verfassungsfeindschaft rückt.
Bereits 2025 beschäftigte sich Steinmeier mit der Frage parlamentarischer Mehrheiten und erinnerte daran, dass Mehrheiten kommen und gehen und sich damit auch Machtverhältnisse verändern. Nun ja, Herr Steinmeier: Genau das ist Demokratie. Regierungen werden gewählt, Mehrheiten verändern sich, politische Macht wird auf Zeit verliehen und wieder entzogen. Problematisch wird es jedoch, wenn politische Mehrheiten nicht mehr allein danach beurteilt werden, ob sie sich innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen, sondern zusätzlich danach, ob ihre politischen Vorstellungen dem jeweils für richtig gehaltenen Demokratieverständnis entsprechen.
Steinmeier erinnert in seiner aktuellen Rede zunächst an eine Selbstverständlichkeit des Verfassungsstaates: Auch demokratische Mehrheiten sind an Recht und Verfassung gebunden. Bedenklich wird seine Argumentation dort, wo neben diese rechtlichen Grenzen ein politisch-moralischer Maßstab zu treten scheint. Dann genügt es nicht mehr, eine demokratische Mehrheit zu erringen und innerhalb der Verfassung zu handeln. Die Mehrheit muss offenbar zusätzlich die „richtige“ demokratische Gesinnung besitzen.
Doch wer bestimmt, was richtig ist?
Demokratie schützt die Minderheit vor der Willkür der Mehrheit. Sie muss aber ebenso die Mehrheit davor schützen, dass ihre demokratisch legitimierte Entscheidung allein wegen politischer Missbilligung entwertet wird.
Zieht man Steinmeiers Rede von 2025 hinzu, zeigt sich die Kontinuität seines Denkens. Damals sprach er sich dafür aus, mit Extremisten politisch nicht zusammenzuarbeiten. Tatsächlich sagte er: „Mit Extremisten darf es keine politische Zusammenarbeit geben. Nicht in der Regierung, nicht in den Parlamenten.“ Den Namen AfD nannte er dabei nicht ausdrücklich.
In seiner jetzigen Rede spricht Steinmeier nun von „Vulgärdemokraten“, die unter Berufung auf Mehrheiten und einen angeblichen Volkswillen unbeschränkte Macht beanspruchten und sich weder durch Verfassung noch Verfassungsgerichtsbarkeit Grenzen setzen lassen wollten.
Der entscheidende Punkt ist nicht, dass der Bundespräsident vor einer solchen Entwicklung warnt. Davor zu warnen ist sein gutes Recht. Entscheidend ist vielmehr, wen er unter diesen Begriff fasst und nach welchen Kriterien er entscheidet, wann aus einer politisch unerwünschten Mehrheit eine Gefahr für die Demokratie wird.
Wenn Steinmeier anschließend erklärt, Demokratie sei liberal oder sie sei keine Demokratie, klingt das zunächst ebenso überzeugend wie intellektuell anspruchsvoll. Bei näherer Betrachtung ist die Aussage jedoch keineswegs so selbstverständlich, wie sie präsentiert wird.
Was bedeutet hier „liberal“? Wenn damit die Bindung staatlicher Macht an Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz gemeint ist, lässt sich darüber kaum streiten. Wird „liberal“ jedoch zu einem politischen Werturteil, mit dem bestimmte politische Auffassungen als demokratisch und andere als demokratisch minderwertig eingeordnet werden, beginnt das Problem.
Eine konservative Politik ist nicht weniger demokratisch, weil sie konservativ ist. Eine linke Politik wird nicht allein dadurch demokratisch, weil sie sich selbst für liberal oder fortschrittlich hält. Maßstab demokratischer Legitimität kann nicht die politische Zustimmung des Bundespräsidenten sein, sondern muss die Verfassung sein.
So beschleicht einen wieder einmal das Gefühl, dass Steinmeier sein eigenes Verständnis von Demokratie zum Maßstab erhebt und diejenigen, die davon abweichen, mit einem Etikett versieht: „Vulgärdemokraten“.
Das ist für einen Bundespräsidenten ein erstaunlich unsouveräner Begriff.
Von einem Bundespräsidenten sollte man mehr erwarten: vor allem die Souveränität, zwischen Verfassungsfeindschaft und politisch missliebiger Opposition sauber zu unterscheiden. Wer selbst vor gesellschaftlicher Spaltung warnt, sollte jedenfalls sorgsam darauf achten, durch die Sprache seines Amtes nicht zu ihr beizutragen.
Drei bemerkenswerte Ereignisse sind es wert, besonders betrachtet zu werden.
Da ist die Rede von Sergej Lawrow, die er am 26. September 2026 vor der 81. Sitzung der UN-Generalversammlung gehalten hat und die leider im Wortlaut nur über eine Quelle zu lesen war, die von der EU für den allgemeinen Zugang gesperrt wurde, obwohl man immer wieder von Pressefreiheit redet.
Ferner fand ein etwa 20 Minuten dauerndes Gespräch zwischen Lawrow und dem deutschen Außenminister Wadephul am Rande der UN-Generalversammlung statt. Der Wortlaut dieses Gesprächs ist der Öffentlichkeit nicht bekannt. Es gibt lediglich Erklärungen von Wadephul selbst und eine Erwiderung des russischen Außenministers. Nach den anschließend veröffentlichten Erklärungen beider Seiten drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass weniger miteinander gesprochen als einander die bekannten Positionen vorgetragen wurden. Lawrow erklärte anschließend, er habe nichts gehört, was nicht ohnehin den täglichen öffentlichen Äußerungen Berlins entspreche.
Und da ist eine bemerkenswerte Rede von Leo XIV., die er in Metz zum Abschluss seiner Frankreich-Reise im Kongresszentrum Robert Schuman unter dem Titel „An den Wurzeln Europas für Frieden und Einheit“ gehalten hat.
Lawrow formulierte eine nüchterne Bestandsaufnahme der aktuellen politischen Situation aus seiner Sicht, die folgende Punkte umfasste:
- Neue Weltordnung: Lawrow beschreibt einen Übergang zu einer multipolaren Ordnung, in der der „Globale Süden und Osten“ gegenüber der bisherigen westlichen Dominanz an Gewicht gewinnen.
- Ukraine: Er wirft europäischen Staaten vor, die Ukraine zu bewaffnen und Friedensbemühungen zu behindern. Zugleich erklärt er, Russland werde seine sogenannte „militärische Spezialoperation“ bis zur Erreichung seiner Ziele fortsetzen.
- Europa und USA: Seine Argumentation unterscheidet bemerkenswert zwischen europäischen Regierungen und der Trump-Regierung, der er ein Interesse an Friedensgesprächen zuschreibt.
- Nahost: Er fordert einen palästinensischen Staat und warnt, der israelische Siedlungsausbau im Westjordanland könne dessen Errichtung unmöglich machen.
- Iran: Die Tötung des iranischen Obersten Führers Ali Khamenei sowie Angriffe auf iranische Nuklearanlagen verurteilt er scharf.
- UN-Reform: Bei einer Reform des Sicherheitsrates unterstützt Russland dauerhafte Sitze für Brasilien und Indien sowie eine stärkere Berücksichtigung Afrikas, lehnt zusätzliche westliche Sitze, insbesondere für Deutschland und Japan, jedoch ab.
Die Ausführungen waren in einer Online-Version von RT DE veröffentlicht und gaben offensichtlich den Ablauf der Rede bemerkenswert genau wieder, wie sich durch den Vergleich mit anderen Quellen feststellen ließ.
Während Lawrow sich nüchtern äußerte, wobei bereits die große Enttäuschung der russischen Regierung erkennbar wurde, dass ein vernünftiger Gedankenaustausch mit dem Westen aktuell kaum noch stattfindet, obwohl die zunehmenden Spannungen zu einer großen weltpolitischen Auseinandersetzung bis hin zu einem Krieg führen können, wies Leo XIV. sehr viel grundsätzlicher auf die philosophischen Wurzeln Europas hin, die seiner Auffassung nach ohne das Christentum gar nicht denkbar sind.
In einer feinsinnigen und zugleich tiefgehenden Erörterung lässt sich seine Rede auch als Kritik an einer gegenwärtigen europäischen Haltung verstehen, die aus einer festgefügten Rechtsauffassung heraus die eigene Position für kaum noch verhandelbar hält.
Nicht: Wer hat recht? Sondern: Was bedeutet es überhaupt, sich auf Recht zu berufen, wenn man dem anderen dessen Recht nicht zugesteht?
Das ist für mich eine der wesentlichen Aussagen des Papstes. Man könnte sich nur wünschen, dass sich die weltlichen Politiker stärker mit solchen grundsätzlichen Fragen befassen würden.
Die Bundesregierung war bei der Rede zwar durch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger vertreten. Sie nahm ausdrücklich in ihrer Funktion als Bevollmächtigte für die deutsch-französischen kulturellen Beziehungen und damit als Vertreterin der Bundesregierung teil. Dass kein Mitglied der Bundesregierung selbst anwesend war, bleibt bei einer derart grundsätzlich angelegten Europarede dennoch bemerkenswert.
Auch daraus spricht für mich eine Haltung, die zunehmend erschrecken kann, weil die Bereitschaft, einer grundsätzlich anderen Auffassung überhaupt zuzuhören, immer weiter verloren zu gehen scheint.
Leo XIV. sprach bei aller vornehmen Sprachdiktion direkte Wahrheiten und Forderungen aus. Er warnte ausdrücklich vor der „Illusion der Wiederaufrüstung“ und bezeichnete den Krieg als ein neues „sinnloses Gemetzel“. Seine Frage ging noch tiefer: Unternehmen wir tatsächlich Anstrengungen für den Frieden, oder versuchen wir lediglich, das Blutvergießen einzugrenzen und uns gleichzeitig auf die Kriege vorzubereiten, von denen wir annehmen, dass sie noch kommen werden?
Es ist sinnlos, einen Krieg nur dann beenden zu wollen, wenn man selbst der Sieger ist.
Und hier zeigen sich durchaus Parallelen zwischen dem Denken des russischen Außenministers und den Überlegungen des Papstes.
Wie traurig ist vor diesem Hintergrund das Ergebnis des Gesprächs zwischen Wadephul und Lawrow, wenn man die anschließenden Äußerungen beider Seiten betrachtet. Einem Gegner einen Katalog von Forderungen und Beschuldigungen entgegenzubringen und anschließend zu meinen, die andere Seite sei zu Gesprächen nicht bereit, grenzt entweder an maßlose Selbstüberschätzung oder, auch das soll es bei Politikern geben, an Dummheit.
Einen Hoffnungsschimmer setzte Leo XIV. auf die Jugend. In Metz rief er ihr zu: „Habt keine Angst vor der Zukunft!“ und forderte sie auf, Frieden zu stiften und sich nicht der Logik von Gewalt und Unterdrückung zu unterwerfen.
Bereits bei seinem Aufenthalt in Lourdes hatte er sich in besonderer Weise der Zukunft und den kommenden Generationen zugewandt.
Ihr seid die Hoffnung.
Vielleicht ist es genau dies, was einer Welt bleibt, die sich wieder daran gewöhnt hat, über Krieg zu reden, als sei er ein normales Mittel der Politik.
Die Grünen, die sich einmal als Friedenspartei präsentierten, haben sich inzwischen zu einer Partei entwickelt, die glaubt, Politik mit immer mehr Waffen und Sanktionen gegen Staaten durchsetzen zu können.
Bevor Anton Hofreiter beim Deutschlandfunk seine Plattform erhielt, um wieder einmal darzulegen, was zu tun sei, damit Putin im Krieg gegen die Ukraine endlich zum Verlierer werde, schilderte der Kommandeur einer ukrainischen Luftlandebrigade seinen Kriegsalltag. Bemerkenswert war dabei der umfangreiche Einsatz technischer Geräte. Roboter und teilweise eigenständig operierende Drohnen überwachen ganze Kampfgebiete, ohne dass dort Soldaten eingesetzt werden müssen. Doch auch dieser Kommandeur, der offensichtlich Zuversicht vermitteln sollte, musste einräumen, dass man sich gegen die russischen Raketenangriffe derzeit kaum ausreichend wehren könne, weil die notwendige Munition fehle.
Interessant war außerdem die Darstellung der Ukraine als militärisches Testfeld für den Westen. Da soll wohl niemand mehr behaupten können, dieser Krieg sei sinnlos. Er dient schließlich dem technischen Fortschritt.
Auf dieser medienwirksamen Plattform durfte anschließend Anton Hofreiter darlegen, was zu tun sei, um Putin endlich zu besiegen. Der Interviewer stellte erfreulich kritische Fragen und schließlich die provokante Frage, ob die Ukraine den Krieg gegen Russland verlieren könne. Hofreiter verneinte das. Der Ukraine fehle lediglich Munition. Es werde zu wenig nachgeliefert, unter anderem weil die USA im Krieg am Persischen Golf zu viel davon verschossen hätten. Auch Chinas Unterstützung Russlands, etwa durch Komponenten für Drohnen, sei problematisch.
Wir, womit Hofreiter wohl die deutschen Bürger meinte, müssten die Ukraine weiter unterstützen, mit Waffen und mit Geld. Das sei in unserem eigenen Interesse.
Dieser Satz ist inzwischen ähnlich leer und abgegriffen wie die einstige Bemerkung des SPD-Politikers Peter Struck, Deutschlands Sicherheit werde auch am Hindukusch verteidigt.
Der „Militärexperte“ Hofreiter dozierte anschließend, es gebe gegenwärtig nur zwei Waffensysteme, die der Ukraine entscheidend helfen könnten. Leider stünden diese nicht in ausreichender Menge zur Verfügung. Ich erlaube mir eine andere Sicht: Vielleicht ist es ein Segen, dass Waffen nicht in der Stückzahl verfügbar sind, die sich manche Politiker wünschen. Denn jede zusätzliche Waffe kann den Krieg verlängern und weitere Menschenleben kosten.
Auch Hofreiters weitere Einlassungen waren von der Überzeugung geprägt, Putin könne nur mit Macht entgegengetreten werden. Ob Putin eine solche Botschaft überhaupt zur Kenntnis nähme, sei dahingestellt. Einer Atommacht anzukündigen, man müsse ihr vor allem mit Stärke begegnen, besitzt jedenfalls eine gewisse unfreiwillige Komik.
Mit keinem Wort brachte Hofreiter zum Ausdruck, dass es vielleicht sinnvoll sein könnte, endlich wieder das Gespräch zu suchen und nach einer Grundlage für Frieden zu suchen.
Besonders fragwürdig wurde es beim Verhältnis zwischen Politik und Souverän. Auf die Frage des Interviewers, ob eine solche Politik auch gegen eine Bevölkerungsmehrheit verfolgt werden könne, die weitere Waffenlieferungen ablehne, erklärte Hofreiter sinngemäß, Politiker müssten die Bürger eben von der Notwendigkeit der Unterstützung der Ukraine überzeugen.
Man möchte ihm zurufen:
Lieber Herr Hofreiter, in einer Demokratie sollen nicht die Bürger von der richtigen Politik ihrer Politiker überzeugt werden. Die Politiker sollten zunächst einmal ziemlich genau hinhören, was die Bürger von ihnen wollen.
Bündnis 90/Die Grünen ist aktuell weit gekommen. Aus einer Partei, die Diplomatie und Friedenspolitik einmal zu ihren Markenzeichen zählte, ist eine Partei geworden, bei der gelegentlich der Eindruck entsteht, für jedes außenpolitische Problem müsse sich nur noch das geeignete Waffensystem finden.
Vielleicht erinnern sich die Grünen eines Tages wieder an eine alte Erkenntnis: Der größte Feind der Umwelt ist der Krieg.
Und zwar nicht nur wegen Feinstaub, zerstörter Landschaften und verbrannter Ressourcen. Sondern vor allem, weil in diesem Krieg Menschen sterben, die nicht darüber entschieden haben, ihn zu beginnen.
Die Entscheidungen treffen andere.
Und die halten anschließend Reden darüber, warum weitergekämpft werden muss.
Die heutige Nachricht über die Demonstrationen junger Menschen, bei denen es sich überwiegend um Schüler gehandelt haben soll, ist für mich ein echter Hoffnungsschimmer. Die jungen Menschen haben mit ihrer Aktion wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt, wer in einem Krieg, über den zurzeit mitunter erstaunlich leichtfertig gesprochen wird, tatsächlich sein Leben einzusetzen hat.
Es sind eben nicht die Kriegs- und Verteidigungsminister. Es ist auch nicht Boris Pistorius, der von der „Kriegstüchtigkeit“ spricht, die Deutschland erreichen müsse.
Die Jugendlichen führen uns vor Augen, dass sie es sind, die in einem möglichen Krieg ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssten. Wer glaubt, ein moderner Krieg ließe sich führen, ohne dass eine ganze Generation dafür einen entsetzlichen Blutzoll entrichtet, jagt einem Phantom nach.
Sollten die Toten des Ukrainekrieges nicht endlich auch für Politiker wie Boris Pistorius, Ursula von der Leyen und andere Anlass sein, darüber nachzudenken, was sie der jungen Generation eigentlich abverlangen? Diese Jugend hat vermutlich vieles im Kopf, aber ganz sicher nicht den Wunsch nach einem Krieg, der Menschen tötet und Familien zerstört.
Als Vater von sechs Kindern, drei Töchtern und drei Söhnen, wende auch ich mich gegen die zunehmende Gewöhnung unserer Gesellschaft an Krieg und Kriegsvorbereitung. Einer meiner Söhne war Zeitsoldat. Ich selbst war als leitender Rotkreuz-Mitarbeiter an einer Schnittstelle der zivil-militärischen Zusammenarbeit beruflich tätig. Wir glaubten noch, damit einen Dienst für unser eigenes Land wahrnehmen zu müssen. Für einen Krieg im Ausland und für die Durchsetzung politischer Machtansprüche würde ich mich heute nicht mehr zur Verfügung stellen. Und Gleiches wünsche ich auch für meine Kinder.
Deshalb freue ich mich über den Impuls der Jugend, die jetzt auf die Straße geht und ein Signal setzt, der zunehmenden Gewöhnung an die Sprache und Möglichkeit des Krieges entgegenzutreten.
Was wir brauchen, ist nicht nur die viel beschworene Kriegstüchtigkeit, sondern vor allem die Tüchtigkeit, Frieden zu schaffen und ihn zu erhalten.
Den jungen Menschen, die jetzt gegen eine mögliche Wehrpflicht auf die Straße gehen, möchte ich allerdings noch etwas vorschlagen: Schreibt dem Bundesverteidigungsministerium. Jeder für sich, persönlich und mit eigenen Worten. Teilt dem Minister mit, dass Ihr nicht bereit seid, Euch für einen Krieg missbrauchen zu lassen.
Wenn tatsächlich 45.000 Menschen an den Demonstrationen teilgenommen haben sollten, wäre es doch ein deutliches Signal, wenn der Verteidigungsminister einige Tausend solcher Briefe erhielte. Die Zahl von mehr als 45.000 Teilnehmern ist bislang eine Angabe der Veranstalter.
Ich selbst werde aufgrund meines Alters nicht mehr für einen Krieg eingezogen werden. Trotzdem empfinde ich es gerade im Alter als Verpflichtung, meine Stimme laut und deutlich gegen den Krieg zu erheben.
Der Vorteil, den ich aktuell gegenüber den jungen Schülern habe, ist nämlich dieser: Ich muss mich nicht mehr um meine Karriere kümmern. Im Alter ist man frei, alles aussprechen zu können, weil es einem nicht mehr schaden kann. Aus dieser Freiheit erwächst aber auch die Verpflichtung, das zu sagen, was man für richtig hält.
Heute überraschte eine Nachricht aus Sachsen-Anhalt. Wer glaubte, der AfD sei es gelungen, bereits die Mehrheit für die Bildung einer Landesregierung zu erreichen, irrte sich. Eigentlich, so könnte man bei oberflächlicher Betrachtung annehmen, dürfte es doch gar nicht so schwierig sein, eine Mehrheit zu finden, wenn einer Partei nur drei Sitze zur absoluten Mehrheit im Landesparlament fehlen. Die CDU hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses mitgeteilt, dass sie in die Opposition gehen werde. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schloss sie jedoch aus.
Zeitweise sah es so aus, als könne die AfD zu einem Übereinkommen mit dem BSW gelangen. Dieses könnte auf eine Koalition mit der AfD verzichten, zugleich aber eine Minderheitsregierung unterstützen.
Immerhin wäre damit der Wählerwille berücksichtigt worden. Denn eine Partei, die knapp 44 Prozent der Wählerstimmen erhält, kann mit einigem Recht behaupten, dass die Wähler ihr einen Regierungsauftrag erteilt haben. Tatsächlich erreichte die AfD 43,8 Prozent der Stimmen und 39 der 83 Sitze; zur absoluten Mehrheit von 42 Sitzen fehlen ihr drei Mandate.
Umso überraschender war es, dass die SPD-Landesführung CDU, Grüne, Linke und BSW eingeladen hat, gemeinsam auszuloten, wie eine Regierung ohne Beteiligung der AfD gebildet werden könnte. Der Wähler mag sich erstaunt fragen, ob ausgerechnet eine Partei, die lediglich 9,3 Prozent der Stimmen erhalten hat, für sich einen Regierungsauftrag ableiten kann, während die mit Abstand stärkste Fraktion ausgeschlossen bleibt. Die CDU hat die Einladung bereits zurückgewiesen. Sie verfügt über 15 Sitze und ist damit zweitstärkste Kraft im Landtag.
Natürlich ist es demokratisch legitim, gemeinsam mit anderen Parteien eine parlamentarische Mehrheit zu bilden, auch gegen die stärkste Partei. Die eigentliche Frage ist jedoch eine andere: Kann ein Bündnis politisch überzeugen, das von der politischen Mitte bis weit nach links reicht und dessen maßgebliche Gemeinsamkeit darin bestünde, die AfD von der Regierung fernzuhalten?
Hinzu kommt das BSW als erheblicher Unsicherheitsfaktor. Es übersprang mit 5,3 Prozent nur knapp die Fünf-Prozent-Hürde und verfügt über fünf Mandate. Damit wäre keineswegs ausgemacht, dass es der SPD gelingen könnte, einen Ministerpräsidenten nach ihren Vorstellungen wählen zu lassen.
Auch der scheinbar geniale Gedanke eines „überparteilichen“ Ministerpräsidenten muss kritisch hinterfragt werden. Einerseits wäre es bemerkenswert, wenn sich eine Partei, der lediglich drei Mandate zur absoluten Mehrheit fehlen, auf eine solche Konstruktion einließe. Andererseits stellt sich die Frage nach dem Demokratieverständnis, das einem solchen Vorschlag zugrunde liegt. Die Wähler haben kein politisches Neutrum gewählt, sondern Parteien und deren politische Programme.
Wem wäre ein solcher „neutraler“ Ministerpräsident politisch verpflichtet, und wem gegenüber trüge er Verantwortung? Gewiss wäre er dem Landtag verantwortlich. Politisch bliebe jedoch die Frage bestehen, welches Programm und welche politische Richtung er eigentlich verkörpern sollte.
Grundsätzlich stellt sich damit die Frage, ob es verantwortbar ist, eine Regierung allein mit dem Ziel zu bilden, die mit weitem Abstand stärkste Partei von der politischen Führung auszuschließen. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Sitze; erst mit den fünf Abgeordneten des BSW käme ein solches Bündnis auf 44 Mandate.
Kann die SPD unter diesen Voraussetzungen tatsächlich einen Regierungsauftrag des Wählers für sich reklamieren? Parlamentarisch mag eine solche Mehrheit möglich und demokratisch legitim sein. Politisch überzeugend wird sie dadurch noch lange nicht.
Auch wenn das BSW den Gedanken eines überparteilichen Ministerpräsidenten verfolgen sollte, bleibt deshalb die entscheidende Frage bestehen: Wird der erkennbare Wählerwille noch ernst genommen, wenn nahezu jede rechnerisch mögliche Parteienverbindung vor allem dadurch zusammengehalten wird, dass sie die stärkste politische Kraft von der Regierung fernhalten soll?
Konsequent erscheint aktuell dagegen die Entscheidung der CDU, nach ihrem desaströsen Wahlergebnis in die Opposition zu gehen. Der SPD kann man nur, um einen von Politikern gern verwendeten Begriff aufzugreifen, etwas mehr Demut gegenüber dem Wähler wünschen.
Die Kernfrage aber lautet: Kann man auf Dauer Demokratie gegen den erklärten politischen Willen eines erheblichen Teils der Wähler verteidigen, ohne irgendwann die demokratische Ordnung selbst unter Rechtfertigungsdruck zu setzen? Ich bin davon überzeugt, dass dies nicht gelingen kann und beim Wähler einen Unmut erzeugen könnte, der für die Demokratie selbst gefährlich wird.
Der Versuch der SPD, aus ihrem Wahlergebnis einen Regierungsauftrag abzuleiten, ist kühn, wenn man es vornehm ausdrücken will. Viele werden es deutlicher formulieren: Was die SPD hier versucht, ist maßlos.
Die Warnung des Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland ließ aufhorchen. Schuster warnte vor einer Regierungsübernahme der Linken in Berlin und brachte zum Ausdruck, dass sich jüdische Bürger in Deutschland durch eine solche Entwicklung bedroht fühlen. Bemerkenswert ist dies auch deshalb, weil er in der Vergangenheit sehr deutlich vor einer Wahl der AfD gewarnt hatte, allerdings dies gegenüber der Partei der Linken in dieser Form nicht zum Ausdruck gebracht hatte.
In gleicher Weise äußerte sich auch Karin Prien, die Bildungsministerin. Sie formulierte es noch deutlicher, indem sie feststellte, dass in einer Stadt, in der die sogenannte Wannseekonferenz der Nazis stattfand, jetzt eine Partei die Regierung übernehmen könnte, die sich nicht eindeutig gegenüber dem Antisemitismus abgrenzt. Konkreter Anlass war das Wahlergebnis in Berlin, dass es möglich macht, dass die Parteien „Die Linke, SPD und Grüne 95 von 158 Sitze im Berliner Parlament erreichen und damit unter Führung der Linken den Regierenden Bürgermeister und damit die Regierung stellen können.
Josef Schuster hat inzwischen tatsächlich erklärt, SPD und Grünen müsse klar sein, dass sie mit einem solchen Schritt nach seiner Auffassung den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das jüdische Leben in Berlin gefährdeten. Die nachträglichen Distanzierungen der Linken hält er für unglaubwürdig (Quelle: Spiegel).
Auch die Anwesenheit von Personen auf der Wahlparty der Linken hat zu Irritationen geführt. Hinzu kamen die Vorgänge auf der Wahlparty der Linken, die weitere Irritationen ausgelöst haben.
Es geht nicht darum, ob zwei unerwünschte Leute auf eine Wahlparty gelangt sind. Die entscheidende Frage ist, weshalb der Präsident des Zentralrats der Juden inzwischen zu dem außergewöhnlichen Schritt greift, SPD und Grüne öffentlich davor zu warnen, der siegreichen Linken zur Regierungsverantwortung zu verhelfen.
Die Linke hat sich von den Vorgängen distanziert. Damit allein ist die Sache jedoch nicht erledigt. Wenn der Präsident des Zentralrats der Juden einer Partei öffentlich die Glaubwürdigkeit bei der Bekämpfung des Antisemitismus abspricht, muss eine Partei, die den Regierenden Bürgermeister stellen will, darauf eine überzeugende politische Antwort geben.
Gerade gegenüber der AfD wird von den übrigen Parteien regelmäßig eine besondere Abgrenzung verlangt. Umso interessanter ist die Frage, ob derselbe Maßstab auch dann gilt, wenn problematische Kontakte oder politische Milieus auf der anderen Seite des Parteienspektrums sichtbar werden.
Der Vorgang hat aktuell damit vielleicht sogar etwas Gutes. Nicht nur die Linke muss erklären, wo für sie die Grenzen politischer Zusammenarbeit und Duldung verlaufen. Auch SPD und Grüne werden zeigen müssen, welche Maßstäbe sie an einen möglichen Koalitionspartner anlegen.
Politische Abgrenzung ist nur dann glaubwürdig, wenn der Maßstab nicht davon abhängt, auf welcher Seite des Parteienspektrums das Problem auftritt.
Offensichtlich hält die EU weiterhin an der Vorstellung fest, Russland durch Sanktionen dazu bringen zu können, seinen Krieg gegen die Ukraine aufzugeben. Doch auch die europäischen Politiker sollten inzwischen bemerkt haben, dass die Sanktionen Russland jedenfalls bislang nicht zum Einlenken gebracht haben. Ob und in welchem Umfang sie den europäischen Staaten selbst wirtschaftlich schaden, wäre dabei gesondert zu betrachten.
Bei dem Krieg gegen die Ukraine geht es Russland offensichtlich nicht allein darum, zusätzliches Territorium zu gewinnen. Aus russischer Sicht geht es vielmehr auch um eine grundsätzliche Zurückweisung des amerikanischen Machtanspruchs und des zunehmenden westlichen Einflusses in der Ukraine. In der öffentlichen Diskussion wird dabei kaum thematisiert, dass auch die USA einen vergleichbaren militärischen Einfluss einer gegnerischen Großmacht in ihrem unmittelbaren geopolitischen Umfeld kaum widerspruchslos hinnehmen würden. Historisch drängt sich hier der Vergleich mit Kuba auf.
Die Tragik liegt meines Erachtens darin, dass europäische Staaten durch die Politik der EU immer stärker in einen Krieg hineingezogen worden sind, an dem sie ursprünglich nicht unmittelbar beteiligt waren. Die Ukraine ist weder Mitglied der EU noch Mitglied der NATO.
Aktuell hat die EU erneut über ihre personenbezogenen Russland-Sanktionen entschieden. Die bislang regelmäßig für sechs Monate verlängerten Maßnahmen gegen rund 3.000 Personen und Organisationen sollen nun für drei Jahre fortgelten. (Quelle: DLF)
Über ihre Sinnhaftigkeit kann man streiten. Wer sich durch Waffenlieferungen und die Ausbildung ukrainischer Soldaten massiv für die Ukraine engagiert, wird diese Frage naturgemäß anders beantworten als diejenigen, die nicht mehr verstehen, warum Deutschland immer tiefer in einen Krieg hineingerät, an dem es ursprünglich nicht beteiligt war. Die Behauptung, in der Ukraine werde die Freiheit Europas verteidigt, halte ich für ebenso fragwürdig wie seinerzeit die Behauptung, „unsere Freiheit“ werde am Hindukusch verteidigt.
Was die Verlängerung der Sanktionen besonders pikant erscheinen lässt, ist jedoch etwas anderes: Alischer Usmanow und Michail Fridman sollen von der Sanktionsliste gestrichen werden. Frankreich hatte sich für die Streichung Alischer Usmanows eingesetzt und dabei nationale Sicherheitsinteressen geltend gemacht. Luxemburg verlangte anschließend eine entsprechende Behandlung Michail Fridmans, der gegen das Land eine Milliardenforderung erhoben hat.
Was soll der Beobachter davon halten? Gibt es ein rechtsstaatlich nachvollziehbares Verfahren für die Aufnahme in und die Streichung von der Sanktionsliste? Wenn ja, wie verhält sich dieses Verfahren zu politischen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten? Oder zeigt der Vorgang gerade, wie stark rechtliche Sanktionen letztlich von politischen Interessen bestimmt werden?
Dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj die Streichungen kritisiert, überrascht nicht. Bei ihm hat man ohnehin den Eindruck, dass er nur an einer Verschärfung des Konflikts interessiert ist. Spannender ist eine andere Frage: Was geschieht, wenn Russland und die USA eines Tages eine Vereinbarung über die Beendigung des Krieges treffen sollten, bei der die Ukraine nur begrenzten Einfluss auf die Bedingungen hätte?
Inzwischen zeigt sich zudem, dass Russland seinerseits über wirksame Instrumente verfügt, um auf den wirtschaftlichen Druck westlicher Staaten zu reagieren. Durch ein Dekret von Wladimir Putin wurden die russischen Geschäfte von Nestlé und Auchan unter vorübergehende externe Verwaltung gestellt. Als Verwalter ist die russische Gesellschaft L.E.V. Management eingesetzt worden. Nestlé hat den Vorgang bestätigt und zugleich erklärt, dass damit weder eine Verstaatlichung noch ein Eigentumswechsel verbunden sei. (Quelle Reuters)
Die hierfür maßgebliche russische Regelung zur vorübergehenden Verwaltung ausländischer Vermögenswerte besteht seit 2023. Vergleichbare Maßnahmen waren zuvor bereits gegen westliche Unternehmen beziehungsweise deren russische Beteiligungen eingesetzt worden, darunter Danone und Carlsberg.
Der jetzige Vorgang betrifft also keineswegs nur Nestlé. Auch russische Vermögenswerte des französischen Einzelhändlers Auchan wurden der Verwaltung von L.E.V. Management unterstellt.
Damit verfügt Russland über ein Instrument, mit dem es die Kontrolle über Vermögenswerte von Unternehmen aus sogenannten „unfreundlichen Staaten“ zumindest zeitweise weitgehend beschränken kann. Dieses Instrument steht unverkennbar im Zusammenhang mit dem Wirtschafts- und Sanktionskonflikt zwischen Russland und den westlichen Staaten.
Allerdings sollte man nicht übersehen, dass auch Deutschland auf ein Instrument der staatlichen Treuhandverwaltung zurückgreift. Die deutschen Töchter des russischen Ölkonzerns Rosneft, Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing, stehen unter der Kontrolle der Bundesnetzagentur. Seit Februar 2026 erfolgt dies auf einer neuen Rechtsgrundlage nach dem Außenwirtschaftsgesetz und unbefristet, solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Begründet wird dies insbesondere mit der Sicherheit der Energieversorgung. (Quelle: Bundesnetzagentur)
Die russische und die deutsche Konstruktion sind rechtlich nicht gleichzusetzen. Politisch zeigt sich jedoch in beiden Fällen eine Entwicklung, die bedenklich stimmen sollte: Je länger der Wirtschaftskonflikt dauert, desto stärker wandeln sich Sanktionen von Instrumenten wirtschaftlichen Drucks zu einem gegenseitigen Zugriff auf Unternehmensvermögen und wirtschaftliche Verfügungsrechte.
Unabhängig von der Frage, welche wirtschaftlichen Wirkungen die Sanktionen tatsächlich entfalten, entsteht damit ein weiteres Problem: Das Vertrauen in die Sicherheit grenzüberschreitender Investitionen wird beschädigt. Staaten und Unternehmen müssen künftig stärker damit rechnen, dass Auslandsvermögen im Falle politischer Konflikte zum Gegenstand staatlicher Maßnahmen werden kann. Für einen Welthandel, der auf der Verlässlichkeit von Eigentums- und Vertragsrechten beruht, ist dies eine gefährliche Entwicklung.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Wer die tatsächliche Kontrolle über Unternehmen übernimmt, kann auch Einblicke in Unternehmensstrukturen, Produktionsprozesse und technisches Wissen gewinnen. Daraus können erhebliche Risiken für westliche Unternehmen entstehen, insbesondere beim Schutz von Betriebsgeheimnissen und geistigem Eigentum. Ob und in welchem Umfang Russland diese Möglichkeiten tatsächlich nutzt, ist allerdings eine Tatsachenfrage und sollte nicht ohne Belege behauptet werden.
Am Ende bleibt deshalb eine grundsätzliche Frage: Wäre es nicht sinnvoller, den Kreislauf gegenseitiger wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen zu durchbrechen?
Gewinnen kann diesen Wirtschaftskrieg auf Dauer wohl niemand. Der Krieg in der Ukraine wird allein durch Sanktionen jedenfalls nicht beendet. Und selbst wenn eines Tages ein Friedensschluss erreicht werden sollte, bleibt eine schwierige Hinterlassenschaft: Was geschieht mit Vermögenswerten und Unternehmensrechten, die während des Konflikts eingefroren, unter staatliche Verwaltung gestellt oder anderweitig dem Zugriff ihrer Eigentümer entzogen wurden?
Die Antwort darauf dürfte für die künftigen Beziehungen zwischen Russland und den westlichen Staaten von erheblicher Bedeutung sein. Denn irgendwann wird nicht nur über Grenzen und Sicherheitsgarantien gesprochen werden müssen, sondern auch darüber, ob zerstörtes wirtschaftliches Vertrauen überhaupt wiederhergestellt werden kann.
Der Pulverdampf des Wahlabends ist verflogen, nun geht es um die Regierung. Manuela Schwesig scheint bereits klare Vorstellungen davon zu haben, wie sie auch mit 35,5 Prozent der Wählerstimmen und als Zweitplatzierte einen Regierungsauftrag ableiten kann.
Mancher Bürger wird sich fragen, ob es nicht angemessener wäre, zunächst dem Wahlsieger den Vortritt bei der Regierungsbildung zu überlassen. Aber in der Politik ist Höflichkeit schon lange eher ein Hindernis als ein Erfolgsrezept. Entscheidend ist letztlich, eine parlamentarische Mehrheit zustande zu bringen. Es kommt also darauf an, wie viele Abgeordnete sich für einen neuen Ministerpräsidenten oder eine neue Ministerpräsidentin entscheiden.
Aus Sicht Schwesigs lässt sich dafür ein weiteres Argument anführen: Auch in der vergangenen Legislaturperiode konnte sie nicht allein regieren, sondern war auf einen Koalitionspartner angewiesen. Die bisherige Landesregierung wurde von SPD und Die Linke getragen. Nach dem jetzigen Wahlergebnis wäre eine Mehrheit unter zusätzlicher Beteiligung der Grünen möglich. Insofern ist es aus Sicht Schwesigs durchaus logisch, die bisherige politische Konstellation in erweiterter Form fortzusetzen.
Andererseits gibt es gewichtige Gründe, darüber nachzudenken, ob eine solche Fortschreibung der bisherigen Politik tatsächlich die politische Botschaft dieses Wahlergebnisses abbildet.
Der eigentliche Gewinner dieser Wahl, wenn man zunächst allein auf die Zahlen schaut, ist nicht die SPD, sondern die AfD. Sie steigerte ihr Ergebnis gegenüber 2021 um 21,5 Prozentpunkte auf 38,2 Prozent und wurde damit stärkste Kraft. Die SPD erreichte 35,5 Prozent. Man darf deshalb zumindest die Frage stellen, ob die Wähler tatsächlich eine Fortsetzung der bisherigen politischen Richtung wollten oder nicht vielmehr einen Richtungswechsel zum Ausdruck gebracht haben.
Damit hat die AfD nicht nur prozentual erheblich hinzugewonnen. Sie kann aus ihrem Ergebnis auch den politischen Anspruch ableiten, künftig noch stärker um Regierungsverantwortung zu kämpfen.
Aufgrund der aus meiner Sicht unseligen Brandmauer-Ideologie, an der maßgeblich auch die CDU mit „gemauert“ hat und die zu einer Versteinerung des politischen Diskurses beiträgt, besitzt die AfD allerdings kaum eine realistische Koalitionsoption. Die übrigen im Landtag vertretenen Parteien haben eine Zusammenarbeit mit ihr ausgeschlossen. Insofern ist es müßig darüber zu spekulieren, ob die AfD trotz ihres Wahlsieges die Chance erhalten hätte, eine Regierung anzuführen.
Allerdings wäre es falsch, aus der fehlenden Regierungsoption der AfD auf deren politische Bedeutungslosigkeit im neuen Landtag zu schließen. Das Gegenteil ist der Fall. Mit 32 von insgesamt 71 Mandaten verfügt sie über eine außerordentlich starke parlamentarische Stellung. Bei Verfassungsänderungen, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, kann die künftige Regierungsmehrheit die AfD nicht einfach übergehen. Darin kann man durchaus etwas Positives erkennen: Eine starke Opposition zwingt die Regierungsmehrheit bei grundlegenden Entscheidungen zur politischen Auseinandersetzung und gegebenenfalls zur Suche nach einem breiteren Konsens. Gerade eine Verfassung sollte nicht nach den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen passend gemacht werden können. Die parlamentarische Sperrminorität ist deshalb kein Störfall der Demokratie, sondern kann Ausdruck ihrer gewollten Machtbegrenzung sein.
Bei nüchterner Betrachtung ist festzustellen, dass weder AfD noch SPD eine eigene parlamentarische Mehrheit erhalten haben. Letztlich liegt daher, wie so oft, die Entscheidung über die Regierungsbildung nicht unmittelbar beim Wähler, sondern wird durch Koalitionsverhandlungen der Parteien entschieden. Man mag dies bedauern, es entspricht aber der Logik unseres parlamentarischen Wahlsystems.
Besonders bemerkenswert ist dabei das Ergebnis der CDU. Mit 4,9 Prozent verpasste sie den Einzug in den Landtag. 2021 hatte sie noch 13,3 Prozent erreicht. Für eine Partei, die sich traditionell als Volkspartei versteht, ist dies ein politisches Desaster.
Ob sich dieses Ergebnis allerdings unmittelbar als Quittung für die Politik von Friedrich Merz interpretieren lässt, sollte man vorsichtiger formulieren. Die Wahlanalyse der Forschungsgruppe Wahlen sieht sowohl einen sehr negativen Bundeseffekt als auch erhebliche landeseigene Image- und Kompetenzprobleme der CDU. Gerade diese Kombination macht das Ergebnis für die Union so bedrückend: Sie konnte weder aus ihrer bundespolitischen Position noch aus ihrer Rolle als vermeintlich bürgerliche Alternative Kapital schlagen.
Aber auch die SPD sollte sich ihres Erfolges nicht allzu sicher sein. Manuela Schwesig führte einen stark auf ihre Person zugeschnittenen Wahlkampf und konnte sich zugleich deutlich von der Bundes-SPD absetzen. Nach der Analyse der Forschungsgruppe Wahlen war gerade diese Distanzierung vom Bund ein wichtiger Bestandteil ihres Wahlerfolges.
Das entbindet sie jedoch nicht von der Frage, welche politische Schlussfolgerung aus dem Gesamtergebnis zu ziehen ist.
Wenn Bürger den Eindruck gewinnen, sie könnten wählen, was sie wollten, erhielten am Ende aber stets eine Regierung derselben politischen Grundrichtung, kann daraus demokratischer Verdruss entstehen. Ebenso könnte die SPD irgendwann ein ähnliches Schicksal ereilen wie jetzt die CDU. Wer seinem Land nichts Schlechtes wünscht, kann keine dieser Entwicklungen begrüßen.
Was jedoch noch nachdenklicher stimmen sollte, ist eine andere Frage: Wo befindet sich eigentlich die politische Mitte?
Die AfD beansprucht zunehmend den politischen Raum, den früher die CDU besetzte. Ob sie damit tatsächlich zur neuen Mitte wird, ist eine völlig andere Frage. Viele Bürger werden gerade daran erhebliche Zweifel haben. Aber auch die SPD kann für sich die Mitte nicht selbstverständlich reklamieren, wenn ihre Regierungsoption dauerhaft in einem Bündnis mit Linken und Grünen liegt.
Vielleicht ist dies die wichtigste Erkenntnis dieser Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Die politische Mitte ist nicht verschwunden, aber sie ist parteipolitisch heimatlos geworden.
Und genau darin liegt das eigentliche Problem. Demokratie benötigt politischen Wettbewerb, aber ebenso die Fähigkeit zum Konsens. Das neue Kräfteverhältnis im Landtag könnte die Parteien gerade dazu zwingen. Eine Regierung aus SPD, Linken und Grünen könnte zwar über eine parlamentarische Mehrheit verfügen, bei Entscheidungen, die eine Zweidrittelmehrheit verlangen, wäre diese Mehrheit jedoch nicht ausreichend. Die starke Opposition müsste einbezogen werden.
Vielleicht liegt darin sogar eine Chance dieses ungewöhnlichen Wahlergebnisses: Wo politische Lager freiwillig kaum noch miteinander reden wollen, zwingt sie die Verfassung bei grundlegenden Entscheidungen dazu, einander wenigstens zuzuhören.