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Zusammenhänge erkennen – aktuell hinterfragen

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Es gibt noch eine Hoffnung

Ein Interview im Deutschlandfunk mit dem Pressesprecher der Aktion „Schüler gegen die Wehrpflicht“, Hannes Kramer, machte Hoffnung, dass es wieder eine Generation junger Menschen gibt, die sich nicht davon abhalten lässt, selbst zu denken. Diese Generation hat gelernt, sich Sachzusammenhänge nicht von Mainstream‑Medien „einordnen“ zu lassen, sondern ordnet selbst ein und kann zwischen Propaganda und Information unterscheiden.

Im Gespräch, das der Journalist Christoph Heinemann führte, ging es um die aktuelle Aktion der Schüler, die im Rahmen einer Kampagne gegen die Einführung der Wehrpflicht auf die Straße gehen und dafür bewusst dem Unterricht fernbleiben. Heinemann versuchte, seinen Interviewpartner davon zu überzeugen, dass das Anliegen nicht überzeugend sei und eine besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft vermissen lasse. Seine Fragen zielten erkennbar darauf ab, den Schüler in eine argumentative Defensive zu drängen.

Besonders deutlich wurde dies, als Heinemann fragte, was wohl gewesen wäre, wenn Amerikaner, Engländer und Franzosen nicht gegen Hitler militärisch eingetreten wären. Die Intention war klar: Er wollte suggerieren, dass es heute unverständlich sei, wenn Jugendliche nicht bereit seien, „für ihr Land“ zu kämpfen. Kramer wies dies überzeugend zurück. Historisch sei es unseriös, die damalige Situation mit der heutigen zu vergleichen. Bei aller Kritik an Putin müsse man festhalten: Putin ist kein Hitler. Ein solcher Vergleich verbietet sich.

Kramer machte deutlich, dass viele seiner Mitschüler den Eindruck haben, Politikern falle nur noch Krieg ein, wenn sie glauben, Probleme lösen zu müssen. Die geplante Wehrerfassung, die angeblich nur ein Bild der Wehrtauglichkeit liefern soll, wirkt für sie wie der Einstieg in eine neue Wehrpflicht. Der freiwillige Wehrdienst erscheint ihnen als Vorstufe. Aus Sicht der Jugendlichen ist die gegenwärtige Politik darauf ausgerichtet, Deutschland in bestehende kriegerische Auseinandersetzungen hineinzuziehen. Diplomatie scheint für viele Entscheidungsträger keine Option mehr zu sein. Die Schüler hingegen wollen, dass man sich ernsthaft um friedliche Lösungen bemüht.

Die Schieflage der aktuellen Politik zeigt sich auch in der Sprache ihrer Vertreter. Kramer verwies auf Friedrich Merz, der davon spricht, „die Sprache der Macht“ zu lernen. Für die Jugendlichen ist das Ausdruck einer Kriegslogik – und genau diese lehnen sie ab.

Ein weiterer Moment des Interviews war besonders entlarvend. Heinemann konfrontierte Kramer mit dem lateinischen Satz „Si vis pacem, para bellum“. Offenkundig sollte dies einen Bildungsabstand markieren – ein klassischer Versuch, intellektuelle Überlegenheit zu demonstrieren. Doch Kramer übersetzte den Satz sofort, zeigte, dass er die dahinterliegende Denkfigur kennt, und machte zugleich deutlich, dass er diese Logik ablehnt. Der Versuch, den Schüler rhetorisch zu belehren, scheiterte sichtbar. Statt eines belehrten Jugendlichen stand ein junger Mensch im Studio, der die Mechanismen militärischer Machtpolitik besser verstand als sein Gegenüber.

Auch die Frage, ob es die Staaten Ukraine und Israel noch gäbe, wenn sich deren Jugend so verhalten hätte wie die deutschen Schüler heute, war nicht nur wertend, sondern politisch problematisch. Kramer antwortete souverän: Solche Fragen ließen sich nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Es gebe immer Alternativen zu militärischer Eskalation, und die Aufgabe der Politik sei es, diese Alternativen ernsthaft zu verfolgen. Die Jugendlichen wollen Einfluss auf die deutsche Regierung nehmen – nicht, um Verteidigungsfähigkeit zu verhindern, sondern um zu verhindern, dass Deutschland Kriege außerhalb seines Territoriums führt.

Kramer wies zu Recht darauf hin, dass Politiker kaum auf die Idee kommen, direkt mit Jugendlichen zu sprechen, ihre Meinung zu hören und in politische Überlegungen einzubeziehen.

Aus diesem Interview bleibt eine Erkenntnis, die weit über den Einzelfall hinausweist: Diese Jugendlichen sind nicht nur kritischer und reflektierter als viele derjenigen, die heute politische Macht beanspruchen – sie sind ein realer Grund zur Hoffnung. Sie lassen sich nicht durch historische Dramatisierungen, moralische Erpressungsversuche oder vermeintliche Bildungsüberlegenheit einschüchtern. Sie durchschauen die Versuche, sie zu Objekten sicherheitspolitischer Planspiele zu machen. Und sie bestehen darauf, dass Frieden nicht das Ergebnis militärischer Automatismen ist, sondern politischer Entscheidungen.

Eine Jugend, die sich nicht zum Kanonenfutter erklären lässt, sondern die Logik der Macht hinterfragt, ist kein Hoffnungsschimmer – sie ist die Hoffnung selbst.

 


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Die CDU hat wieder einmal ihre Wähler belogen – in Sachsen-Anhalt wird der Weg zur Diktatur eingeleitet

Kein Bürger in Deutschland hätte sich jemals vorstellen können, mit welchen scheinbaren demokratischen Methoden die Blockparteien – ja man muss sie genauso benennen – derzeitig Methoden anwenden, die man nur aus Zeiten, in denen Diktaturen in Deutschland an der Macht waren, kannte. Jetzt werden solche Praktiken  auch in  der Bundesrepublik-Deutschland eingeführt, als Modell zuerst in Sachsen-Anhalt. Heute braucht man kein Ermächtigungsgesetz, sondern die „Übernahme“ der Macht durch Parteien wird mit den Methoden einer Scheindemokratie sehr subtil und scheinbar unsichtbar zementiert. Die Wähler benötigt man dazu nicht, denn wenn diese nicht richtig wählen, werden ihre Stimmen ohnehin nicht mehr berücksichtigt. Wir wollen doch die Demokratie schützen, da könnten die Wähler offensichtlich nur im Wege stehen.

Völlig unbemerkt und außerhalb des Informationskanals der öffentlich-rechtlichen Medien bildeten die Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und die Linke in Sachsen-Anhalt ein Bündnis, mit dem Ziel, die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt noch vor der Wahl im September so zu verändern, dass es gleichgültig ist, was und wie die Wähler wählen. Sie werden – sofern dieser Gesetzentwurf durchkommen sollte – immer nur noch die Politik eines politischen Einheitsblocks erhalten, der aus den Parteien CDU, SPD, Grüne, Linke und FDP besteht. Behauptet die CDU nicht immer, sie arbeite mit den Linken nicht zusammen?

Selbst wenn die derzeit größte Oppositionspartei, die AfD, die absolute Mehrheit, vom Wähler erhalten sollte, wird sie kaum in der Lage sein, gegen die Minderheitsparteien, die zusammen als Parteienblock agieren, eine politische Veränderung erreichen. Ja es könnte sogar dahin kommen, dass die Mehrheitspartei durch die Blockparteien aus allen Ämtern der Legislative herausgehalten werden, weil die Blockparteien sich gegen den Wählerwillen wenden und selbst ohne Wähler darüber entscheiden, welche Politiker im Landtag Funktionen übernehmen sollen.

Wenn man die Folgen der derzeitigen Entwicklung, wie sie sich besonders in Sachsen-Anhalt zeigt, betrachtet, dann kann man nur noch feststellen, dass wir in einer Diktatur angekommen sind. Von den Linken und den Grünen kann man gar nicht überrascht sein, da diese Parteien ohnehin bisher alles tun, um die Macht der linken Genossen möglichst dauerhaft zu erhalten, dass jetzt auch die CDU sich ungeschminkt zu einer Diktatur bekennt und diese aktiv in einem Parteienbündnis durchsetzen will, ist ein Skandal, der von den meisten Bürgern wahrscheinlich noch gar nicht wahrgenommen wurde.

Den Slogan „Nie wieder ist jetzt“ jetzt kann man getrost wieder ändern: „Jetzt sind wir wieder da, wo wir hinwollten“, heißt der neue Spruch der Blockparteien. Willkommen im Club, kann man da nur noch sagen. Hoffentlich lässt sich der Wähler dies nicht gefallen, wir wissen es nicht.

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Was Sven Schulze (CDU) den Wählern erklären muss

Die CDU versichert ihren Wählern seit Jahren, dass eine Zusammenarbeit weder mit der AfD noch mit der Partei Die Linke infrage komme. In Sachsen‑Anhalt scheint dieses Versprechen jedoch keine Gültigkeit zu haben. Wie Hörer des Deutschlandfunks und Zuschauer von 3sat erfahren konnten, haben CDU, SPD, Linke, FDP und Grüne über Monate hinweg in vertraulichen Gesprächen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorbereitet, der unter dem Titel „Gesetz zur Parlamentsreform 2026“ nun in den Landtag eingebracht wurde.

Auffällig ist: Eine Partei war an diesen Beratungen nicht beteiligt – die größte Oppositionsfraktion, die AfD. Das ist kein Zufall. Der Entwurf, der offiziell als Parlamentsreform bezeichnet wird, könnte aus Sicht vieler Beobachter als eine Art Lex AfD verstanden werden. Denn er enthält mehrere Regelungen, die eine mögliche absolute Mehrheit der AfD strukturell begrenzen würden.

Eine solche Vorgehensweise ist in der Bundesrepublik neu und erinnert an politische Muster, die man eher aus Staaten kennt, in denen Regierungen ihre Macht durch kurzfristige institutionelle Änderungen absichern, wenn sie den Verlust parlamentarischer Mehrheiten befürchten.

Die beteiligten Parteien begründen ihr Vorgehen damit, „die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich‑demokratischen Verfassungsstaats auch unter Bedingungen zunehmender Polarisierung zu gewährleisten“. Im Kern bedeutet dies: Man möchte verhindern, dass eine AfD‑Mehrheit zentrale Institutionen umbauen oder blockieren könnte.

Diese Begründung wirft Fragen auf. Wenn eine Partei vom Wähler eine Mehrheit erhält, ist sie demokratisch legitimiert, politische Entscheidungen zu treffen. Die Annahme, eine gewählte Mehrheit könne „das System lahmlegen“, wirkt wie ein Misstrauensvotum gegenüber dem eigenen demokratischen Verfahren. Zugleich sind es gerade die etablierten Parteien, die seit Jahren die größte Oppositionsfraktion von nahezu allen parlamentarischen Entscheidungsprozessen ausschließen – und damit selbst den Wählerwillen nur eingeschränkt berücksichtigen.

Die geplanten Änderungen betreffen zentrale Machtmechanismen:

  • Absicherung des Landesverfassungsgerichts
    Das Gericht soll stärker in der Verfassung verankert werden. Amtszeiten und Wiederwahl der Richter werden hochgestuft, ein Ersatzvorschlagsrecht des Gerichts eingeführt, und Richter sollen künftig mit absoluter statt mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.
    Quelle: Verfassungsblog
  • Wahl des Landtagspräsidenten
    Das Vorschlagsrecht soll nicht mehr automatisch bei der stärksten Fraktion liegen.
    Quelle: Landtag Sachsen‑Anhalt
  • Mechanismen gegen Blockaden
    Die Mitteldeutsche Zeitung spricht offen von „Notregeln“ und „Sicherungsmechanismen für den Fall, dass politische Prozesse nicht mehr funktionieren“.
    Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Diese Maßnahmen wären grundsätzlich diskutierbar – doch ihre Einführung unmittelbar vor einer Landtagswahl verleiht ihnen eine politische Stoßrichtung, die schwer zu übersehen ist. Der Grundsatz, dass Verfassungen nicht kurzfristig und aus parteipolitischen Motiven verändert werden sollten, wird hier erkennbar missachtet. Die Verfassung wird zum Instrument der Machtpolitik.

Besonders problematisch ist der geplante Eingriff in das parlamentarische Prinzip, dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt. Damit würden etablierte Machtmechanismen verändert, die bislang als Ausdruck demokratischer Mehrheitsbildung galten. Die Reform schafft Strukturen, die eine mögliche AfD‑Mehrheit faktisch einschränken würden – und damit den Eindruck erwecken, dass der Wählerwille vorab korrigiert werden soll.

Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sollte erklären, ob diese Reform rückgängig gemacht würde, falls nicht die AfD, sondern eine andere Partei die absolute Mehrheit erhielte. Die Frage ist nicht nur legitim, sondern notwendig, denn sie berührt den Kern demokratischer Gleichbehandlung.

Was den Bürgern aktuell präsentiert wird, ist aus Sicht vieler eine Demontage demokratischer Grundprinzipien und ein weiterer Vertrauensbruch der CDU gegenüber ihren Wählern. Wenn politische Mehrheiten durch institutionelle Vorentscheidungen relativiert werden, entsteht der Eindruck, dass es letztlich egal ist, wie gewählt wird – die etablierten Parteien sichern ihre Macht untereinander ab.

Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die Bürger die Bedeutung ihrer Stimme erkennen und auf dem Stimmzettel eine Entscheidung treffen, die solchen Entwicklungen klare Grenzen setzt.


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Paralympische Spiele während eines Krieges

Im Gegensatz zu den olympischen Spielen, bei denen die russischen und die weißrussischen Sportler sehr beschränkt teilnehmen durften und ihre Nationalfahnen nicht führen konnten, hatte das Komitee der Paralympischen Spiele beschlossen, dass auch die Athleten aus Russland und Weißrussland uneingeschränkt an den Spielen teilnehmen dürfen. Insofern wären sie bei der Eröffnungsfeier in Cortina d´Ampezzo mit ihren Nationalfahnen eingezogen. Sofern sie auf dem Siegerpodium hätten stehen können, wären ihre Nationalhymne gespielt.

Dies wird jetzt nicht stattfinden. Die Mannschaft der ukrainischen paralympischen Mannschaft wollte mit einer Kleidung, auf der die Staatsgrenzen der Ukraine Stand 1991 dargestellt war, in das Stadion einmarschieren. Dies wurde durch das Komitee der Paralympics verboten. Die Ukraine musste innerhalb von 12 Stunden ein neues Outfit vorstellen. Bei allem Verständnis für die aktuelle Situation in der Ukraine darf man sich jedoch auch fragen, ob es ein richtiges Vorgehen ist, sportliche Wettkämpfe zu einer Arena eines verbalen Krieges zu missbrauchen. Wenn man meint, während eines Krieges ist es nicht opportun, sich an sportlichen Wettkämpfen zu beteiligen, an denen auch der politische Feind teilnimmt, so kann man dies nachvollziehen, allerdings sollte man dann eben selbst seine Teilnahme absagen. Wenn Teilnahme nur noch möglich ist, wenn man politisch „auf Linie“ ist, dann ist es keine freie Teilnahme mehr.

Der DBS-Präsident Jörg Michels lehnte ein Boykott der russischen und weißrussischen Athleten ab und wies darauf hin, dass es sich um eine Sportveranstaltung handelt und die Politik außen vor bleiben muss. Inzwischen wechselte er seine Auffassung, wobei wir nicht wissen, ob dies aufgrund eigener Erkenntnis oder eines „freundlichen“ Hinweises der deutschen Regierung erfolgte und schloss sich dem Boykott der Ukraine an und beschlossen ebenfalls wie die ukrainische Mannschaft nicht an der Eröffnungsfeier teilzunehmen.

Nun könnte man einfach zur Tagesordnung übergehen und das Geschehen zur Kenntnis nehmen, ohne weitere Gedanken darüber zu verlieren. Ist es mittlerweile nicht ohnehin üblich, dass das gesamte gesellschaftliche Leben von der Politik dermaßen vereinnahmt, worden ist, dass es mittlerweile darauf ankommt, immer auf der richtigen Seite zu stehen? Und wenn Regierungen Feindbilder definieren, dann haben sie die Bürger zu übernehmen.

Der ursprüngliche Gedanke, dass es Veranstaltungen geben sollte, die auch in Zeiten von kriegerischen Auseinandersetzungen stattfinden, gerade um die zwischenmenschlichen Beziehungen der Menschen, die in der Regel gar nicht aktiv einen Krieg wollten, sondern ihn entweder als Betroffene oder als befohlene Teilnehmer durchführen müssen, nicht gänzlich absterben zu lassen, scheint aktuell keine Option mehr zu sein. Die Regierungen sind es, die Kriege beginnen und beenden, die den Bürgern keine Wahl lassen, zu einem Krieg nein zu sagen, so dass sich Menschen gegenseitig umbringen, die nie auf die Idee kämen, jemanden mit Gewalt gegenüberzutreten. Ein gutes Beispiel, wie es möglich ist, dass Verbindungen zwischen verfeindeten Völkern möglich sind, zeigte der berühmte Musiker und Dirigent Daniel Barenboim. Dieser berühmte Künstler, nein er ist auch ein souveräner Bürger, der die politischen Grenzen einfach negiert und deutlich macht, dass die „normalen“ Menschen Frieden wollen und nur von Mächten zum Krieg gezwungen werden.

Auch beim Sport – und erst recht bei einer Paralympics – wäre es ein gutes Zeichen gewesen, wenn alle Beteiligten die Größe hätten, über die politischen Grenzen zu „springen“ und den Kriegstreibern auf beiden Seiten ins Gesicht rufen: Wir lassen die zwischenmenschlichen Beziehungen nicht zerstören.

Aber leider führen mittlerweile nur noch Scharfmacher das Wort und machen den Menschen glauben, man muss kämpfen und alle die zu der verfeindeten Volksgruppe gehören, müssen ebenfalls bestraft werden.

Unter solchen Umständen wäre es besser, nein es wäre ehrlicher, alle Veranstaltungen zwischen Völkern, die gerade an einem Kriegsgeschehen beteiligt sind, nicht mehr durchzuführen. Natürlich wäre das ein Ende des Rests einer menschlichen Regung und eines jeglichen zwischenmenschliche Kontakts, wenn es politisch opportun ist, dass der Kontakt zu unterbleiben hat.

Eine solche Welt ist allerdings weder wünschenswert, noch weist sie einen Weg zum Frieden.

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Vertrauenskrise in Deutschland: Was die Auswanderungszahlen offenbaren

In der aktuellen Debatte über Zuwanderung wird fast ausschließlich darüber gesprochen, welche Personengruppen nach Deutschland kommen. Viele setzen dabei stillschweigend voraus, dass es sich überwiegend um Menschen handelt, die aufgrund von Flucht oder Migration Deutschland als Einwanderungsland betrachten. Kaum jemand stellt jedoch die Frage, ob es nicht ebenso Menschen gibt, die Deutschland – aus welchen Gründen auch immer – verlassen wollen.

Eine Sendung des Deutschlandfunks sorgte heute für besondere Aufmerksamkeit. Dort wurde berichtet, dass 21 % der in Deutschland lebenden Bürger darüber nachdenken, auszuwandern. Noch bemerkenswerter ist die Zahl derjenigen, die Deutschland tatsächlich verlassen: Unter Bezugnahme auf eine aktuelle DeZIM-Studie wurde angegeben, dass jährlich rund 1,2 Millionen Menschen auswandern.

Natürlich stellt sich die Frage nach der Seriosität dieser Zahlen. Im vorliegenden Fall kann man jedoch davon ausgehen, dass es sich nicht um Falschmeldungen handelt. Das DeZIM (Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung) erhält staatliche Fördermittel, arbeitet methodisch solide und stützt sich in seiner Langzeituntersuchung auf rund 3.000 Personen über ein Jahr.

Aus den Zahlen geht allerdings nicht hervor, ob es sich bei den Ausgewanderten ausschließlich um deutsche Staatsbürger handelt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass viele von ihnen einen Migrationshintergrund haben. Darunter können sowohl eingebürgerte Deutsche als auch ausländische Staatsangehörige fallen, die längere Zeit in Deutschland gelebt haben. Die größte Gruppe der Auswandernden stammt laut Studie aus der Gruppe mit türkischem Migrationshintergrund.

Als Gründe nannten die meisten Befragten Unzufriedenheit mit den wirtschaftlichen Bedingungen in Deutschland und die Hoffnung auf einen höheren Lebensstandard im Ausland. Eine kleinere, aber dennoch alarmierende Gruppe von rund 20 % gab an, sich in Deutschland diskriminiert zu fühlen.

Neben dieser Gruppe gibt es eine weitere, statistisch klar erfasste: Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit. Hier wandern jährlich etwa 270.000 Deutsche aus, während rund 189.000 zurückkehren. Deutschland verliert also jedes Jahr etwa 80.000 Staatsbürger. Auch hier wird überwiegend die Erwartung besserer wirtschaftlicher Perspektiven im Ausland als Grund genannt.

Die Zahlen deuten auf ein gemeinsames Phänomen hin: Zwischen beiden Gruppen – Menschen mit und ohne Migrationshintergrund – scheint es eine Korrelation im Vertrauensverlust gegenüber der deutschen Gesellschaft zu geben. Ob dieser Vertrauensverlust eher gesellschaftliche oder wirtschaftliche Ursachen hat, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht eindeutig ableiten.

Es wäre jedoch dringend notwendig, sich intensiver mit dieser Problematik zu befassen. Denn offensichtlich sind viele Menschen mit der Situation in Deutschland unzufrieden und glauben, im Ausland bessere Bedingungen vorzufinden.

In der öffentlichen Diskussion wird den Bürgern immer wieder vermittelt, Deutschland sei ein Einwanderungsland und auf Zuwanderung angewiesen, um die Wirtschaft zu stabilisieren. Vielleicht wäre es jedoch wichtiger, zunächst die gesellschaftlichen Schieflagen zu analysieren, die auch zum aktuellen Fachkräftemangel beigetragen haben. Wahrscheinlich handelt es sich nicht nur um ein reines Zahlenproblem, sondern um ein Problem unseres Gemeinwesens.

Wenn sowohl Menschen mit deutschem Hintergrund als auch Menschen mit Migrationshintergrund, die sich eigentlich dauerhaft in Deutschland niederlassen wollten, über Unzufriedenheit klagen, dann besteht dringender Handlungsbedarf. Die Sozialwissenschaften sind gefordert, der Politik belastbare Analysen zu liefern – damit politische Entscheidungen nicht nur angekündigt, sondern tatsächlich umgesetzt werden.


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Friedrich Merz muss sich um Frieden bemühen – und nicht mit nuklearen Machtfantasien spielen

Die Presseagentur dpa berichtet, dass Friedrich Merz und Emmanuel Macron darüber sprechen, die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung zu vertiefen. Vorgesehen sei die Einrichtung einer hochrangigen französisch-deutschen Nuklear-Steuerungsgruppe. Zudem sollen gemeinsame Übungen stattfinden, an denen Deutschland konventionell, nicht nuklear beteiligt wäre. Parallel dazu hat Macron angekündigt, die Zahl der französischen Atomsprengköpfe zu erhöhen.

Öffentlich wird betont, diese Überlegungen seien lediglich eine Ergänzung zum US‑Atomschirm und keinesfalls als dessen Ersatz gedacht. Macron spricht ausdrücklich davon, dass eine französisch-europäische Abschreckung die NATO-Strukturen ergänzen solle.
Eine genauere Betrachtung zeigt jedoch, wie fragwürdig diese Idee einer „eigenen europäischen Sicherheitsarchitektur“ ist. Zum einen ist offen, ob andere europäische Staaten bereit wären, sich einer französischen Führungsrolle im Nuklearbereich zu unterstellen. Eine echte gemeinsame Kontrolle wäre ohnehin ausgeschlossen, da Frankreich seine Entscheidungsgewalt über Atomwaffen nicht abgeben wird. Damit bliebe Deutschland – wie alle anderen – lediglich ein Mitwirkender ohne Einfluss auf den Einsatz.

Zudem ist zweifelhaft, ob dadurch tatsächlich ein zusätzliches Abschreckungspotenzial entstünde. Frankreich verfügt mit rund 290 Sprengköpfen über ein im Vergleich zu den USA oder Russland sehr kleines Arsenal. Die USA besitzen etwa 5.000 bis 5.500 Sprengköpfe, davon mehrere hundert in unterschiedlichen Eskalationsstufen einsatzbereit. Eine glaubwürdige Abschreckung ohne US‑Beteiligung gilt daher als militärisch umstritten.

Noch schwerer wiegt jedoch die Frage, wie Deutschland sich überhaupt gedanklich an einer Nuklearstrategie beteiligen kann, obwohl es nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag verpflichtet ist, keine eigenen Atomwaffen zu erwerben. Auch wenn Deutschland keinen direkten Zugriff auf französische Waffen hätte, stellt sich die Frage, wie der Bundeskanzler – in diesem Fall Merz – solche Gespräche unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen überhaupt führen kann. Andere Staaten würden eine vertiefte deutsch-französische Nuklearkooperation zwangsläufig als strategische Aufrüstung interpretieren.

Die Überlegungen von Macron und Merz wirken aktuell daher nicht nur politisch vermessen, sondern auch sicherheitspolitisch riskant. Eine deutsch-französische Nuklearmacht könnte Europa mit wenigen Sprengköpfen verwüsten – während globale Akteure wie China, Russland oder die USA auch ohne Europa weiterexistieren könnten. Das strategische Gleichgewicht würde dadurch nicht stabiler, sondern fragiler.

Hinzu kommt ein zweiter, grundlegender Aspekt: Abschreckung mag theoretisch stabilisierend wirken – faktisch erhöht sie immer das Zerstörungspotenzial. Wie schnell regionale Konflikte außer Kontrolle geraten können, zeigt der Nahe Osten derzeit eindrücklich. Merz, der vermutlich nicht einmal ein Mandat besitzt, um mit Macron über nukleare Konzepte zu verhandeln, sollte sich darauf konzentrieren, internationale Spannungen zu reduzieren, statt durch neue Rüstungsüberlegungen zusätzliche Risiken zu schaffen.


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Wenn Staatsraison zur Hypothek wird: Deutschlands Dilemma im Iran-Konflikt

Auch in dem aktuellen Geschehen im Iran zeigt sich, die unbedeutende Rolle Deutschlands. Aus den bisherigen offiziellen Stellungnahmen des Außenministers Wadephul war deutlich herauszuhören, dass Deutschlands Regierung offensichtlich weder von den Amerikanern als auch von den Israelis vor den Militärschlägen konsultiert wurde. Auf jeden Fall scheint es sicher zu sein, dass Deutschland militärisch in keiner Weise an dem Geschehen beteiligt ist.

Aber auch die Rolle der EU scheint immer mehr in der Bedeutungslosigkeit der weltpolitischen Geschehnisse zu versinken. Die Kommissionspräsidentin hüllt sich in Schweigen, wobei viele wahrscheinlich denken, dass dies auch das Beste ist, denn welchen Beitrag sollte eine Frau von der Leyen in diesem Konflikt einbringen.

Was erkennbar ist, ist das direkte Zusammenspiel zwischen Israel und den USA, wobei aktuell noch nicht erkennbar ist, ob hier die USA oder Israel federführend diesen Krieg inszeniert haben. Wenn der deutsche Bundeskanzler jetzt erklärt, dass alles sehr schrecklich sei und den Iran auffordert, Zurückhaltung zu zeigen, dann kann man sich nur fragen, was Friedrich Merz glaubt, mit solchen Worten bewirken zu können. Wenn der Iran jetzt auf den völkerrechtswidrigen Kriegsangriff Israels und den USA zurückschlägt, dann ist das nur eine adäquate Reaktion auf einen militärischen Angriff, der aus Sicht des Westens vielleicht erwünscht gewesen, völkerrechtlich aber zu verurteilen ist. Was jetzt auf dem Spiel steht, ist die Glaubwürdigkeit der USA, die vorgab, keine Kriege mehr beginnen zu wollen und sich jetzt doch entschlossen hat, Politik mit Waffen machen zu wollen.

Aber auch die Glaubwürdigkeit Deutschlands ist in höchsten Maßen gefährdet, denn mit seinen Erklärungen der Staatsraison gegenüber Israel bringt es zum Ausdruck, dass es unter bestimmten Umständen akzeptiert, wenn ein Land ein anderes Land mit militärischen Mitteln angreift, um die Regierung des anderen Landes zu stürzen. Russland hat jetzt leider noch mehr Gründe auf das Verhalten des Wesens zu verweisen und sich in keiner Weise mehr um die Meinung des Westens zu kümmern, wenn es weiter die Ukraine bombardiert. Aus russischer Sicht liegen die gleichen Voraussetzungen vor, die auch Israel gegenüber dem Iran geltend macht. Beide Länder fühlen sich von einem anderen Land bedroht.

Das ist keine Politik mehr, sondern nur noch Machtdurchsetzung des Stärkeren. Das hat mit Völkerrecht nichts mehr zu tun, sondern zeigt, dass diese Welt immer mehr aus den Fugen gerät.

Friedrich Merz sollte etwas zurückhaltender sein, denn aktuell ist nicht zu erkennen, dass sein politischer Einfluss so groß ist, dass er zu einer Lösung des Konflikts beitragen könnte.

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Ein Krieg, der Angst macht – und der den Westen ins Wanken bringen kann

Mit Entsetzen werden viele Bürger heute wahrgenommen haben, dass es nun doch zu einem militärischen Einsatz gegen den Iran gekommen ist. Was der breiten Öffentlichkeit bekannt ist:

Israel startet einen großangelegten Präventivschlag gegen den Iran. Außenminister Israel Katz erklärt, der Angriff solle „Bedrohungen für Israel beseitigen“. Gleichzeitig wird der Ausnahmezustand verhängt und der Luftraum für Zivilverkehr gesperrt.

Der 28. Februar 2026 markiert eine dramatische Eskalationsstufe: ein israelisch‑amerikanischer Präventivschlag, weitreichende iranische Vergeltung, regionale Ausweitung auf Golfstaaten, hohe zivile Opferzahlen und eine rapide Internationalisierung der politischen Reaktionen. Die Lage bleibt dynamisch, mit fortgesetzten Angriffen bis in den Abend.

Auch wenn zu diesem frühen Zeitpunkt des Kriegsgeschehens nicht erkennbar ist, ob es sich um eine längere kriegerische Auseinandersetzung handeln wird, auch wenn man davon ausgehen muss, dass wesentliche Hintergründe des Angriffs Israels und der USA gegen den Iran in der Öffentlichkeit gar nicht bekannt sind, weil Militärs eines gut können, wahre Hintergründe geheim zu halten, ist es sinnvoll, bereits zu diesem Zeitpunkt das Geschehen aus Sicht eines Zivilisten, der als ehemaliger leitender Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes und vor der Wende in Westberlin tätig war, die Zusammenhänge einer zivil-militärischen Zusammenarbeit explizit kennt, zu betrachten und auch zu kommentieren. Dabei muss einschränkend darauf hingewiesen werden, dass sich der tatsächliche Verlauf des aktuellen Konflikts auch sehr schnell ändern könnte. So, wie es gegenwärtig aussieht, könnten die USA die militärische Aktion genau so schnell beenden, wie sie begonnen wurde. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass sich ein langer militärischer Konflikt entwickelt, der den Nahen Osten in solche Turbulenzen stürzt, die sich auch massiv negativ auf Mitteleuropa auswirken können. Das schlimmste Szenarium ist jedoch, dass der Staat Israel in einer völligen Selbstüberschätzung seiner eigenen Macht und des moralischen Anspruchs, Deutschland und die übrigen europäischen Länder müssten Israels Existenz sichern, regelrecht untergeht.

Eigentlich konnte man davon ausgehen, dass die USA sich nicht in einen erneuten Krieg hineinziehen lässt, aus dem sie nur politisch angeschlagen wieder herauskommen würde. Anderseits ist es auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben, dass der israelische Staatschef Netanjahu schon lange darauf drängt, den Iran möglichst militärisch und politisch auszuschalten, weil er davon ausgeht, dass der Iran eine existenzielle Gefahr für Israel darstellt. Gregor Gysy hat heute in einem Interview mit dem Deutschlandfunk darauf hingewiesen, dass es offensichtlich nicht mehr üblich sei, dass sich Staaten wie die USA aber auch Israel an das Völkerrecht halten. Der aktuelle militärische Einsatz ist ein Völkerrechtsbruch, den man nur auch als einen solchen bezeichnen kann. Demgegenüber sind die Verhältnisse im Iran ebenfalls unerträglich und das Umbringen von tausenden Iranern durch deren Regierung ist ein Verbrechen, das man nur mit anderen Verbrechen der Weltgeschichte vergleichen kann. Trotzdem stellt sich aber die Frage, ob sich Israel und die USA das Recht herausnehmen dürfen, militärisch ohne einen Beschluss des Sicherheitsrats der UN einen Krieg zu beginnen.

Es gibt Hinweise darauf, dass Israel seit Jahren auf eine härtere Linie gegenüber dem Iran drängt. Ob die USA diesem Druck nachgegeben haben, ist derzeit unklar. Aus der angeblichen Verhinderung der Atommacht Iran isst bereits die Zielsetzung eines Regierungsumsturzes im Iran durch die USA getreten. Dies ergibt sich eindeutig aus der Rede von Präsident Trump, die er noch in der Nacht zum 28.2. an sein Volk per Video gehalten hat (Quelle: Wiedergabe der Rede im ZDF am 28.2.2026). Ein ehemaliger US‑General äußerte im ZDF unmittelbar nach den 19‑Uhr‑Nachrichten Zweifel daran, dass eine akute Bedrohungslage für die USA bestand, die einen militärischen Angriff rechtfertigen würde.

Wenn dies gelingen würde, stellt sich sofort die Frage, wie es dann im Iran politisch weitergehen soll. Der Iran ist einerseits ein sehr selbstbewusster Staat, dessen Volk aus sehr unterschiedlichen Ethnien besteht, die sich untereinander keinesfalls alle mögen. Ob man sich dann einigen kann, wer in einem zukünftigen Iran das Sagen haben soll, ist zumindest zweifelhaft.

Die größere Gefahr schein aber für Israel zu bestehen. Isreal hat aktuell noch nicht das Problem mit dem palästinensischen Volk gelöst und befindet sich bereits in einem neuen Krieg. Sollte Israel dauerhaft in einen Mehrfrontenkrieg geraten und gleichzeitig internationale Rückendeckung verlieren, könnte dies langfristig die Stabilität des Staates gefährden.

Eine solche Entwicklung ist nicht durch das Eingreifen der Nachbarstaaten auszuschließen, die es leid sein könnten, dass immer wieder von Israel Angriffe ausgehen. Sie könnte aber auch von Innen her erfolgen, wenn die Bürger keine Regierung mehr wollen, die nicht das Miteinander, sondern nur die militärische Auseinandersetzung sucht.

Die USA und hier ist der Präsident Trump gefragt muss sich fragen, ob die Bedrohung der USA wirklich aktuell so gravierend ist, dass sie einen Krieg rechtfertigt oder geht es doch nur darum, den Interessen Israels zu folgen und einen Fein Israels dauerhaft auszuschalten. Gut sieht bei einer aktuellen Betrachtung der Lage gegenwärtig keiner aus, also weder die USA noch Isreal und erst recht nicht der Iran sollten glauben, dass sie diesen Krieg gewinnen können. Verlierer werden alle sein und hoffentlich nicht auch Europa.


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Zwischen Bewertung und Urteil: Warum die Einstufung der AfD neu diskutiert werden muss

Das öffentliche Bild der AfD unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem, was staatliche Stellen und große gesellschaftliche Akteure in den vergangenen Jahren vermittelt haben.

Für viele Bürger dürfte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren überraschend gewesen sein. Das Gericht hat der Einstufung der AfD als „gesicherte rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorläufig widersprochen.

1. Die Rolle staatlicher und gesellschaftlicher Akteure

Über Jahre entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, die AfD sei bereits gerichtlich als verfassungsfeindlich eingestuft worden. Diese Wahrnehmung wurde durch Äußerungen staatlicher Stellen, kirchlicher Institutionen und zivilgesellschaftlicher Organisationen verstärkt. Besonders der Verfassungsschutz – als dem Innenministerium unterstellte Behörde – prägte dieses Bild maßgeblich.

Auf dieser Grundlage wurden politische und gesellschaftliche Maßnahmen ergriffen, etwa:

  • die Nichtzulassung eines AfD-Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen,
  • der Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus kirchlichen Ämtern,
  • die wiederholte Blockade von AfD-Abgeordneten bei der Wahl ins Bundestagspräsidium.

Diese Schritte wurden regelmäßig mit der angeblichen „gerichtlich festgestellten“ Verfassungsfeindlichkeit begründet – obwohl ein solches Urteil nicht existiert.

2. Die tatsächliche Rechtslage

Seit 2022 ist beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein Hauptsacheverfahren anhängig, das über die Rechtmäßigkeit der Einstufung der AfD entscheiden soll. Dieses Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund ist es problematisch, dass das BfV bereits politische Tatsachen geschaffen hat, bevor eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die Einstufung wirkt sich unmittelbar auf die Wahrnehmung der Partei aus und kann ihre parlamentarischen Rechte sowie ihre Wahlchancen beeinflussen – insbesondere im Vorfeld von Landtagswahlen.

3. Bedeutung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren festgestellt, dass derzeit keine die Gesamtpartei prägende extremistische Ausrichtung erkennbar sei. Die Pressemitteilung des Gerichts fällt ungewöhnlich ausführlich aus und begründet detailliert, warum die vorgelegten Erkenntnisse des BfV nicht ausreichen, um eine gesicherte extremistische Bestrebung der Gesamtpartei anzunehmen.

Die endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Dort wird sich zeigen, ob das BfV weitere belastbare Fakten vorlegen kann oder ob die vorläufige Einschätzung Bestand hat.

4. Politische und demokratische Implikationen

Der bisherige Verlauf legt nahe, dass staatliche Stellen – einschließlich der früheren Bundesinnenministerin – mit der Einstufung der AfD möglicherweise zu weit gegangen sind. Die Frage, ob damit nicht faktisch eine Vorwegnahme der Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts erfolgte, ist berechtigt. Denn nur das Bundesverfassungsgericht kann verbindlich feststellen, ob eine Partei verfassungswidrig ist.

Vor diesem Hintergrund stellt sich aktuell die Frage, ob es im Interesse der demokratischen Kultur geboten wäre, politische Kampagnen gegen die größte Oppositionspartei zu beenden, bis eine gerichtliche Klärung vorliegt. Ebenso ist zu prüfen, ob Entscheidungen wie die Nichtzulassung des Oberbürgermeisterkandidaten in Ludwigshafen Bestand haben können. Auch kirchliche Institutionen könnten erwägen, ihre Praxis der Ausgrenzung von AfD-Mitgliedern vorerst auszusetzen.

Eine Rückkehr zu rechtsstaatlicher Zurückhaltung und institutioneller Neutralität würde dem Vertrauen in die demokratische Ordnung erheblich zugutekommen.


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Die große Heizungsillusion: Warum Merz’ Kurswechsel nur wie einer aussieht

Aktuell scheint der Bundeskanzler Friedrich Merz bei seiner Strategie zu bleiben, den Bürgern etwas zu erzählen, was den Eindruck erweckt, Probleme zu lösen, in Wahrheit jedoch keine Problemlösung ist, sondern neue Fragen auslöst.

Jüngstes Beispiel ist das neue Heizungsgesetz, das angeblich ein Versprechen des Kanzlers Merz erfüllen soll, mit dem Irrsinn des vorangegangenen GEG des früheren Ministers der Grünen-Verbotspartei, Robert Habeck, zu brechen und eine Wende in der Energiegesetzgebung herbeizuführen. Die beiden in einer engen inhaltlichen Verbindung vereinten Parteien CDU und SPD haben nach einer „intensiven und teilweise kontroversen“ Verhandlung einen gemeinsamen Nenner für das neue Heizungsgesetz

entwickelt, das jetzt den Bürgern von Friedrich Merz als eine Art Befreiungsschlag von der bisherigen Verbotspolitik der Grünen verkauft werden soll. Aktuell ist noch nicht rechtsverbindlich beschlossen, es wurden nur sogenannte Eckpunkte vereinbart, die Grundlage der Gesetzesvorlage sind, die dann im Bundestag verabschiedet werden muss. Wenn sich die CDU und die SPD einig sind, dann ist der Beschluss im Bundestag nur noch Formsache.

Immerhin war dieses Thema für den Deutschlandfunk so bedeutungsvoll, so dass Katharina Dröge in einem Interview zu diesem neuen Gesetz Rede und Antwort stehen konnte. Als Bürger, der zwar als Eigentümer eines Hauses eine eigene Heizungsanlage betreibt, gleichwohl aufgrund der vielen unterschiedlichen Meinungen und Äußerungen zum Beispiel durch den Heizungstechniker, der die Gasheizung in unserem Hause betreut, aktuell völlig verunsichert ist, welche Heizungsart zukünftig überhaupt noch Bestand hat, konnte man mit Erstaunen wahrnehmen, dass Frau Dröge davon sprach, dass Friedrich Merz und sein Regierungspartner Lars Klingbeil die Bürger in eine regelrechte Kostenfalle treiben. Die Erklärung, warum das so ist, erforderte wiederum kein großes Fachwissen, sondern klang sehr einleuchtend und plausibel. Die versprochene fundamentale Änderung der Klimapolitik der Vorgängerregierung und den von Habeck vorgesehenen Verboten, bestimmte Heizungsarten nicht mehr betreiben zu dürfen findet gar nicht statt. Wieder einmal werden viele Bürger den Versprechungen des Kanzlers geglaubt haben, um dann feststellen zu müssen, dass auch diese Zusage nicht eintreffen wird.

Die jetzt vorgesehene Änderung des bisherigen GEG, das zukünftig Heizungsgesetz genannt werden soll, sieht lediglich vor, dass Öl- und Gasheizungen zukünftig weiter betrieben und auch neue eingebaut werden dürfen. Allerdings – und für viele Bürger könnte das wie das übliche Kleingedruckte bei Verträgen wirken – ändert sich in der Zielsetzung der von Habeck und anderen formulierten Klimapolitik, die viele als völlig überzogen und mehr als Klimadiktatur ansehen, gar nichts. Die frühere 65‑Prozent‑Regel für erneuerbare Energien entfällt. Stattdessen soll ab 2029 eine Grüngasquote gelten (zunächst 10 %, später steigend), die sich in den Kostenauswirkungen für die Betreiber der Heizungsanlagen sehr negativ           auswirken wird. Die erneuerbaren Gase wie Biomethan oder Wasserstoff sind nach Auffassung der Fachleute ein knappes und damit teureres Gut. Zusätzlich denkt die Regierung Merz/Klingbeil offensichtlich auch gar nicht, die gezielte Verteuerung der Energie durch staatliche Steuern und Abgaben zu beenden. Auch die CO2-Steuer, die von vielen Fachleuten als Unfug angesehen wird. Es gibt ernstzunehmende wissenschaftliche Untersuchungen, die der Öffentlichkeit kaum zugänglich gemacht werden, weil die sogenannte Klimapolitik der früheren und gegenwärtigen Regierung als die allgemein gültige wissenschaftliche Erkenntnis dargestellt wird. Die Kosten steigen nicht, weil Gasheizungen erlaubt werden. Sie steigen, weil die grundlegende Logik der Klimapolitik unverändert bleibt:

  • CO₂‑Bepreisung verteuert fossile Energien automatisch.
  • Strompreise enthalten hohe staatliche Anteile (Steuern, Umlagen, Netzentgelte).
  • Politisch wird weiterhin auf Lenkungswirkung durch Preissteigerungen gesetzt.

Damit entsteht der Eindruck einer Entlastung („Freiheit im Heizungskeller“), während die strukturellen Preissignale unverändert bleiben. Es ist kaum anzunehmen, dass Friedrich Merz nicht in der Lage sein sollte, diese Zusammenhänge erkannt zu haben. Es ist vielmehr anzunehmen, dass Merz nichts anderes vornimmt, als eine politische Beruhigung eines aufgeheizten Themas ohne dass ein Kurswechsel erfolgt. Zusätzlich erfolgt eine Verlagerung der Verantwortlichkeit, so dass sich die Regierung hinstellen kann und den Bürgern erklärt, sie habe mit den Preisfolgen der Energiepolitik nichts zu tun. Die Gasversorger sollen dafür sorgen, dass die sogenannte Grüngasquote erreicht wird. Natürlich werden die Unternehmen die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten den Gaskunden weiterreichen. Damit ist nicht die Regierung der Preistreiber, sondern die bösen Gasunternehmen.

Frau Dröge hat allerdings in einem Punkt völlig Unrecht. Sie erklärte in dem Interview des Deutschlandfunks, die Bürger hätten keine Möglichkeit, sich gegen die jetzt von der CDU/SPD geplante Heizungsverteuerungspoltik zu wehren. Doch, Frau Dröge, die Bürger haben deshalb auch die Grünen mit Herrn Habeck abgewählt, weil sie sich nicht von Politikern alles gefallen lassen. Genau das gleiche Schicksal kann auch jetzt der Regierung Merz/Klingbeil ereilen, wenn sie die bisher bekannten Vorstellungen tatsächlich umsetzen werden. Wie sagt der Volksmund: Beim Geld hört die Gemütlichkeit auf.